Stadtgedächtnis seit 1879
Bei Rot musst Du steh'n, bei Grün darfst Du geh'n
Vor 60 Jahren führte die Stadt Basel Bussen für Fussgänger ein, die gegen Verkehrsvorschriften verstossen: «Von heute an werden die Verkehrsbussen direkt vom Betroffenen erhoben, auch das vorschriftswidrige Verhalten der Fussgänger wird bestraft (Busse 3 Fr.).» (Basler Chronik, 1. Februar 1966)
Die ältere Dame studiert mit etwas griessgrämiger Miene den Aushang des Polizeidepartements. Sie erfährt, dass sie eine Busse erhält, wenn sie Signalampeln missachtet, den Fussgängerstreifen nicht benutzt und auf ein fahrendes Tram auf- oder abspringt.
Seit 2017 veröffentlicht der Kanton Basel-Stadt vergebene Ordnungsbussen. Detailliert wird aufgezeigt, wofür welche Verkehrsteilnehmer am häufigsten gebüsst wird. Mit Abstand am meisten betroffen sind Autofahrer. Fussgänger kommen äusserst selten an die Kasse. Und wenn doch, dann meist nicht wegen Fehlverhaltens im Strassenverkehr, sondern in Zusammenhang mit der Abfallentsorgung.
Peter Bachmann plädierte im Basler 1990 aus Sicht des Verkehrsclub der Schweiz für «Strassen als Lebensraum».
Im Bild: Fussgänger-Bussenplakat am Bankverein, 21. Januar 1966
Bildquelle: Staatsarchiv Basel-Stadt, Foto: Hans Bertolf, BSL 1013 1-2905 1